Start Was macht ein Landrat?

Wie sieht eine typische Arbeitswoche aus?

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Landrat

Montag:
09:00 Grußwort zur Tagung „Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit"
10:30 Diamantene Hochzeit, Monsheim
13:30 Vorstellung des Heimatjahrbuchs
15:00 Unternehmensbesuch Firma Sutter, Gau-Bickelheim
18:30 Wirtschaftsforum der Wirtschaftsförderungs-GmbH Alzey-Worms

Dienstag:
08:30 Besuch und Informationsgespräch im AWO Seniorenzentrums Wörrstadt
11:00 Begrüßung und Gespräch mit Schülergruppe aus England
15:00 Kreistagssitzung
18:00 Gesprächsrunde Bauern- und Winzerverband

Mittwoch:
09:00 Gespräch mit Jugendamtsleitung
11:00 Hauptversammlung Landkreistag
18:30 Gesellschafterversammlung Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH

Donnerstag:
10:00 Pressegespräch „Haushalt 2012"
14:00 Trägerversammlung Jobcenter Alzey-Worms
16:00 Ortsbesuch in Eich

Freitag:
09:00 Einweihung Mensa IGS Osthofen
15:00 Verkehrsfreigabe Kreisstraße Mauchenheim – Offenheim

Samstag:
09:00 Grußwort Veranstaltung „Rechtsfragen im Ehrenamt", Osthofen
13:00 Eiserne Hochzeit, Alzey
18:00 Grußwort 150 Jahre VfL Eppelsheim

Sonntag:
11:00 Verleihung Feuerwehr-Ehrenzeichen, Gumbsheim
15:00 AWO-Seniorennachmittag, Hamm

 

Was ist ein Landrat?

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Der Landrat ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen Landkreises oder Kreises und damit oberster Kommunalbeamter. Er ist hauptamtlich tätig. Zugleich ist er untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung. Er wird in Rheinland-Pfalz unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises auf acht Jahre gewählt (u.a. auch in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und im Saarland). Teilweise erfolgt die Wahl auch durch den Kreistag (z. B. in Brandenburg oder Baden-Württemberg).

Rechtsstellung und Aufgaben des Landrats sind in den einzelnen Bundesländern insbesondere in den Landkreisordnungen unterschiedlich ausgestaltet.

Was macht ein Landrat?
Der Landrat leitet die Kreisverwaltung (früher: Landratsamt) als Behörde des Landkreises und als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung. Er vertritt den Landkreis nach außen. Zusätzlich zu den ihm gesetzlich oder vom Kreistag übertragenen Aufgaben obliegen ihm:

  • die Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistags im Benehmen mit den Kreisbeigeordneten und der Beschlüsse der Ausschüsse, soweit er selbst den Vorsitz führt
  • die Ausführung der Beschlüsse des Kreistags und der Ausschüsse
  • die laufende Verwaltung
  • die Erfüllung der dem Landkreis gesetzlich übertragenen Aufgaben wie Jugendhilfe, Sozialhilfe, Kraftfahrzeug-Zulassung, Führerscheinwesen, Waffenrecht, Jagdwesen, Organisation des Öffentlichen Personennahverkehrs, Bau und Unterhalt der Kreisstraßen, Trägerschaft der weiterführenden Schulen, Abfallwirtschaft, Bauaufsicht, Natur- und Landschaftsschutz, Tierschutz/Tierseuchenbekämpfung, Hygiene- und Lebensmittelüberwachung, Gesundheitswesen.

(Quellen: wikipedia/Landkreisordnung 2009)

Verfassung

 

 

 

 

 



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